RDA: Veränderung tut not

mit einem Antrag auf Satzungsänderung, die Doppelämter verbietet, soll der RDA gestärkt, Interessenkonflikte vermieden werden

In Bratislava trifft sich der RDA zur 59. Mitgliederversammlung

Die Zeit ist reif für Veränderungen, davon ist Benedikt Esser, Geschäftsführer der Busunion in Hürth bei Köln, überzeugt, wenn es um die Zukunft des RDA und des RDA Workshops geht.

Das RDA-Mitglied hat sich deshalb dazu entschlossen, auf der 59. RDA Mitgliederversammlung, die am 22. April 2010 im slowakischen Bratislava stattfindet, Flagge zu zeigen. Und dafür zu plädieren, dass Doppelämter in führenden Positionen für unzulässig erklärt werden.

Dazu hat Esser zwei Anträge ausarbeiten lassen, die den Mitgliedern zur Abstimmung vorgetragen werden sollen. So soll zukünftig sichergestellt sein, dass Funktionsträger des RDA keine weiteren Ämter, die im Branchenumfeld der Bustouristik angesiedelt sind, übernehmen dürfen bzw. diese niederlegen müssen.

„Nur wo 100 % RDA drin sind, kann am Ende auch 100 % RDA rauskommen“, ist sich Benedikt Esser sicher. Alles andere führt seiner Meinung nach zu Interessenkonflikten. Vor allem dann wenn Mitglieder des RDA-Vorstands gleichzeitig führende Positionen bei der gbk, einer Gütegemeinschaft, die u. a. für die Zertifizierung von Bussen zuständig sind, innehaben.

Nur ein Vorstand, der frei ist in seiner Entscheidung, seine ganze Kraft und ungeteilte Aufmerksamkeit – ohne Rücksicht auf weitere Ämter in branchennahen Organisationen – in seine Arbeit einzubringen vermag, könne die Probleme, die der wettbewerbintensive Markt mit sich bringt, lösen. Und den RDA in Richtung Erfolg führen.

Anträge auf Änderung der Satzung des RDA (Wortlaut)

von Herrn Benedikt Esser, busunion

Herr Esser stellt unter Bezugnahme auf sein Schreiben vom 22. Februar 2010 an den RDA auf der 59. Mitgliederversammlung des RDA am 22.04.2010 in Bratislava folgende Anträge zur Änderung/Ergänzung von § 10 (Vorstand) der Satzung des RDA:

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

1.

§ 10 (Vorstand) Ziffer 3. der Satzung des RDA wird um folgenden neuen Satz 2 ergänzt:

§ 10 Ziffer 3. Satz 2 (neu): Die Kandidaten für ein Vorstandsamt haben vor der Wahl ihre Mitgliedschaft und Ämter in anderen Verbänden, Vereinen oder Organisationen aus dem unmittelbaren Bereich und Umfeld der Bustouristik offen zu legen.

Die bisherigen Sätze 2 bis 8 werden zu den Sätzen 3 bis 9.

2.

§ 10 (Vorstand) wird im Anschluss an Ziffer 3. um folgende neue Ziffer 3.a. ergänzt:

§ 10 Ziffer 3.a. ( neu ):
Mit der Wahl in den Vorstand sind Ämter bei anderen Verbänden, Vereinen oder Organisationen aus dem unmittelbaren Bereich und Umfeld der Bustouristik niederzulegen. Davon ausgenommen sind Ämter des Präsidenten des RDA zur Wahrnehmung der Zwecke gemäß § 2 Ziffer 3. der Satzung, die während der Dauer des Amtes als Präsident beibehalten und/oder neu übernommen werden können.